Alles, was auf einer Verpackung von Tierfutter
stehen darf und muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Deklaration
von Tiernahrung ist durch das Futtermittelgesetz ist streng geregelt.
Auf dem Etikett müssen folgende Informationen zu finden sein:
1) Für welche Tierart und welchen Zweck das Futter ist (z.B.
Alleinfuttermittel, Zusatzfutter, Aufbaufutter ...)
2) Die «Inhaltsstoffen» = Nährstoffanalyse des Futters, angegeben
wird Eiweiß (Rohprotein), Fett (Rohfett), Ballaststoffen (Rohfaser),
Feuchtigkeit (Rohwasser) und Rohasche.
3) Das Nettogewicht
4) Das Mindesthaltbarkeitsdatum (gilt auch für die enthaltenen
Nährstoffe)
5) Die Fütterungsempfehlung (nur Richtwerte)
6) Die «Zusammensetzung» d.h. die Zutaten, die in dem Futter verarbeitet
wurden. Aufgeführt in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles.
7) Künstliche Konservierungsstoffe, Antioxidantien und Farbstoffe,
wenn sie verwendet wurden. Ist keiner dieser Stoffe genannt, heißt
dies, dass auch keiner zugesetzt wurde. Das gilt auch für Zucker.
futter verwenden daher - wenn überhaupt - nur Fleisch-, niemals
aber Tiermehl.
Im Futter-Lexikon haben wir nun viele der Begriffe, die auf den
Futterdosen und -packungen auftauchen aufgeführt um zu beschreiben,
wofür sie wichtig sind. Für die Richtigkeit aller Angaben
übernehmen wir keine Gewähr, und es wäre schön,
wenn uns jemand auf vorkommende Fehler hinweist, damit diese korrigiert
werden können. Vielen Dank!
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