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Alles, was auf einer Verpackung von Tierfutter stehen darf und muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Deklaration von Tiernahrung ist durch das Futtermittelgesetz ist streng geregelt.
Auf dem Etikett müssen folgende Informationen zu finden sein:

1) Für welche Tierart und welchen Zweck das Futter ist (z.B. Alleinfuttermittel, Zusatzfutter, Aufbaufutter ...)
2) Die «Inhaltsstoffen» = Nährstoffanalyse des Futters, angegeben wird Eiweiß (Rohprotein), Fett (Rohfett), Ballaststoffen (Rohfaser), Feuchtigkeit (Rohwasser) und Rohasche.
3) Das Nettogewicht
4) Das Mindesthaltbarkeitsdatum (gilt auch für die enthaltenen Nährstoffe)
5) Die Fütterungsempfehlung (nur Richtwerte)
6) Die «Zusammensetzung» d.h. die Zutaten, die in dem Futter verarbeitet wurden. Aufgeführt in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles.
7) Künstliche Konservierungsstoffe, Antioxidantien und Farbstoffe, wenn sie verwendet wurden. Ist keiner dieser Stoffe genannt, heißt dies, dass auch keiner zugesetzt wurde. Das gilt auch für Zucker.
futter verwenden daher - wenn überhaupt - nur Fleisch-, niemals aber Tiermehl.

Im Futter-Lexikon haben wir nun viele der Begriffe, die auf den Futterdosen und -packungen auftauchen aufgeführt um zu beschreiben, wofür sie wichtig sind. Für die Richtigkeit aller Angaben übernehmen wir keine Gewähr, und es wäre schön, wenn uns jemand auf vorkommende Fehler hinweist, damit diese korrigiert werden können. Vielen Dank!

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